Prüfklassen und ihre Prüffristen

 

Die Prüfklassen unterscheiden sich zwischen

ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel sowie stationaren und nicht stationären Anlagen.

 

Hier eine kurze Übersicht der Prüffristen:

Ortsveränderliche elektrische Geräte und Betriebsmittel haben folgende Richtwert:  alle 6-24 Monate

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind (siehe auch Abschnitte 2.7.4 und 2.7.5 DIN VDE 0100-200). Dies gilt auch für Anschlussleitungen mit Steckern, Geräteanschlussleitungen mit ihren Steckvorrichtungen, Verlängerungskabel Kabeltrommeln und Steckerleisten in Büros und Werkstätten.

 


Ortsfeste elektrische Anlagen haben folgende Richtwert: mindestens alle 4 Jahre

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden (siehe auch Abschnitte 2.7.6 und 2.7.7 DIN VDE 0100-200).

 


FI und FU Schutzeinrichtungen bei stationären Anlagen, haben folgende Richtwert: mindestens alle 6 Monate

Stationäre Anlagen sind solche, die mit ihrer Umgebung fest verbunden sind, z. B. Installationen in Gebäuden, Baustellenwagen, Containern und auf Fahrzeugen.

 


FI und FU Schutzeinrichtungen bei nichtstationären Anlagen haben folgende Richtwert: mindestens alle 6 Monate bzw. tägliches Auslösen durch Benutzer

Nichtstationäre Anlagen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie entsprechend ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch nach dem Einsatz wieder abgebaut (zerlegt) und am neuen Einsatzort wieder aufgebaut (zusammengeschaltet) werden. Hierzu gehören z. B. Anlagen auf Bau- und Montagestellen, fliegende Bauten.

 

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen obliegt einer Elektrofachkraft.

  Faszination

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